Herzlich willkommen in unserer Kanzlei für den Mittelstand !
Aus der Landeshauptstadt in die Landidylle
Wissen ist Macht
Digitalisierung die Zukunft
Wir sehen uns nicht „herausgefordert“ , sondern ergreifen begeistert durch neue Techniken die Möglichkeiten revolutionärer Entwicklungen unserer Leistungsfähigkeit.
Dies gilt
für die Standardleistungen in der Tagesroutine als auch für Spezialleistungen auf höchstem Niveau.
Nachstehend möchten wir Ihnen einen authentischen Eindruck vermitteln, wie es bei uns aussieht.
Packen wir’s an. Wir freuen uns über Ihr Interesse.
Unsere Entwicklung:
Aus der Großkanzlei „back to the roots“
Die Sozietät Becker & Sträter ist aus einer von Udo Sträter in Düsseldorf gegründeten und aufgebauten Steuerberater-, Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüfer-GbR (zuletzt 15 Partner / ca. 50 Mitarbeiter) hervorgegangen, inclusive Umzug im Jahre 2000 in die hiesige ländliche Idylle nahe Preuß. Oldendorf. Näheres siehe Kanzleientwicklung.
Unsere jetzige Kanzlei:
„Klein aber fein“ - Kein Massengeschäft
Wir arbeiten heute in der Besetzung :
Die Kanzleiinhaber persönlich zuständig für sämtliche Beratungen und Spezialleistungen
• Mit all ihren Erfahrungen aus unserer Historie • Fallweise mit Einschaltung etablierter Anwaltskanzleien unserer Region in langjähriger Kooperation • Hohe Flexibilität und schnelle persönliche Erreichbarkeit der Praxisinhaber.
Unsere Leistungsstrategie:
Standardleistungen + Spezialleistungen unter einem Dach
Das gehört zusammen, wird aber auch heute noch von Kleinbetrieben und KMU's nicht konsequent genug gefordert und erkannt. Wir wollen Sie begeistern mit exzellenten Leistungen auf beiden Ebenen.
Unser Spektrum endet nicht mit Buchführung und Jahresabschlüssen, sondern dies ist häufig nur die Grundlage für gegebenenfalls weitere Beratungen, Betreuungen und Interessenverteidigung.
Wie wir das umsetzen? „Scrollen“ Sie.
Sie suchen für sich das Beste, oder?
Aber bezahlbar auch für „Kleine Fälle“.
Durch unsere Digitalisierung und unser Legal-Tech-System (das möchten wir Ihnen gern erklären).
Unsere Standardleistungen
Jahresabschlüsse - Buchhaltung - Steuern - Löhne
Wünschen Sie eine durch uns erstellte aussagefähige Buchhaltung oder die bei Ihnen speziell passende „Kategorie“ für Ihre Jahresabschlüsse?
Oder die Abwicklung der laufenden Lohnabrechnung für Ihren Betrieb?
Auch bieten wir Bilanzierung mit Prüfung der von Ihnen selbst erstellten Buchhaltung.
Ebenfalls in verschiedenen Kategorien.
Dies alles macht ca. 50% unseres Tagespensums aus.
Mit langjähriger Routine und Perfektion.
Es gibt unterschiedliche Klassifizierungen:
Technisch, betriebswirtschaftlich und organisatorisch.
Je nach Bedarf. Eine wichtige Entscheidung für Sie. Fragen Sie uns nach den aktuellsten Entwicklungen. Wir zeigen Ihnen die Varianten. Zeigen Ihnen, was wir unter „Standard“ verstehen.
Eine bedeutsame Rolle spielen in der Praxis heute für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mehr denn je Zwischenabschlüsse auf der Grundlage einer speziellen „Bank-BWA“ inklusiv Ausdruck eines darauf basierenden vorläufigen Jahresabschlusses und betriebswirtschaftlichen Datenmaterials.
Anders als die früher übliche einfache „BWA“ wird diese durch Berechnungen zusätzlicher Positionen (auf die besonders die Banken schauen) bereits erheblich weitergehend dem endgültigen Ergebnis angenähert und ist daher für alle Kreditgespräche von erhöhter Bedeutung.
Darüber hinaus verfügen wir über modernste Prüfprogramme, die Auffälligkeiten der Buchführung sofort sichtbar machen. Das verschafft erhöhte Sicherheit und bietet uns gegenüber der Finanzverwaltung und deren Prüfprogrammen „gleiche Augenhöhe". Wir durchforsten die Datenbestände früher als die Finanzverwaltung mit einer Vielzahl von Prüfungsschritten. Das ist entscheidend. Dies sind ganz bedeutsame Entwicklungen.
Unsere Spezialleistungen
Akribisch bis ins kleinste Detail
Sie haben ein schwieriges Sonderproblem? Benötigen intelligente Gestaltungen, fundierte Verteidigung und Abwehrstrategien gegenüber den Finanzbehören, überzeugende Rechtssicherheit? Hilfe gegenüber dem „allmächtigen“ Staat?
Dafür sind wir aus jahrelanger anspruchsvoller Bearbeitung vieler schwieriger Fälle, unseren dabei entwickelten Arbeitsmethoden und Strategien sowie aufwändiger Ausstattung mit speziellen Rechts- und Steuerrechtsdatenbanken leistungsgerecht aufgestellt.
Ebenso durch unsere langjährige Kooperation als Steuerberater mit etablierten Anwaltskanzleien unserer Region.
Die Qualitätssicherungsmaßnahmen in unserer Kanzlei haben nicht die formale Zertifizierung unserer Organisation im Fokus, sondern die Gewährleistung unserer fachlichen Befähigungen für hohe Anforderungen.
Diese Anforderungen sind inzwischen in unserem Berufsstand immens gewachsen und stehen im Zentrum unserer Anstrengungen.
Sehen Sie nachstehend, was das bedeutet.
„Scrollen“ Sie.
Steuerstrafrecht
Lesen Sie unseren Aufsatz über Steuerhinterziehung /Selbstanzeige / Auslandskonten / Bank-CD-Ankäufe / Verjährung
Drama der Tatentdeckung u.a.
Zum Aufsatz
Die Presse über uns
• Focus Money
• Impulse
• Markt + Mittelstand
• Steuerberater-Magazin (NWB)
Zur Presse
Unsere Arbeitsweise
THEMA: RECHT HABEN ODER RECHT BEKOMMEN
Die Domäne der Kanzleiinhaber persönlich und der Kooperationsanwälte
Mittelständische Unternehmen (KMU) und Freiberufler fühlen sich oft durch die Finanzverwaltung ungesetzlich (gesetzlich sowieso) überbesteuert und in der Abwehr unsicher, dem Staat unterlegen. Warum? Was tun?
Es geht naturgemäß um Defizite bei Informationen über spitzfindige aber entscheidende Details, beim wirklichen Durchblick. Sie benötigen durchgreifenden Schutz Ihrer Rechtsposition, sachkundige Verteidigung gegenüber unberechtigten Eingriffen des Staates. Das greifen wir mit Nachdruck auf. Die Zeiten haben sich geändert. Die Herausforderungen auch.
Lehnen Sie verlockend schöngeredete aber insgeheim faule Kompromisse ab!
Sie haben uns an Ihrer Seite mit unseren intensiven Erfahrungen aus vielen schwierigen Steuerabwehrmaßnahmen.
Einer unserer Schwerpunkte.
Thema: Gesetzesauslegung und kein Ende
Das ist tägliche Pflichtlektüre
Seit Jahren analysieren wir laufend neue Gerichtsentscheidungen, Ministerialerlasse und wissenschaftliche Publikationen zu einzelfallbezogenen Gesetzesauslegungen. Dies dient der Vorbereitung vorausschauender Beratung und Optimierung unserer umfassenden Betreuung.
60% der Weltliteratur zum Steuerrecht entfallen inzwischen auf deutsches Recht.
Hier muss sich der Steuerberater - aber auch die Finanzverwaltung - heute einer gigantischen Herausforderung stellen. Dabei stehen (systembedingt, siehe nachstehend) etliche „Fettnäpfchen“ bereit für „Kunstfehler“.
Je nach Fachkompetenz + Sorgfalt + Sorgfalt + Sorgfalt.
Zu beachten sind „unzählige prinzipienlose Details“ (resigniert einer der renommiertesten Hochschullehrer für Steuerrecht, Prof. Dr. Klaus Tipke, ehemals Universität Köln, Die Steuerrechtsordnung, Band I Seite 308).
Hier liegt der von der Wissenschaft angeprangerte chaotische „Steuerdschungel“.
Es gab Fälle der Gesetzesauslegung mit Fehlerquoten der Finanzämter in Größenordnungen von mehr als 80%.
Die beliebte schnelle Auskunft „aus der Hand“ ist bei nicht alltäglichen Fragestellungen so immer seltener (seriös) möglich.
Dies alles verführt leicht zu voreiligen Rechtsauskünften mit Halbwahrheiten oder Fehlern.
Bei Behörden und Beratern.
Hier ist größte Vorsicht angebracht.
Thema: Technologie
Die Welt der Digitalisierung in unserer Kanzlei
Im Rahmen unserer Spezialleistungen sind wir eng „verzahnt“ in ein umfassendes
System führender Rechts- und Steuerrechtsdatenbanken.
Darauf basiert auch unser „Legal-Tech-System“ (wir erklären Ihnen gern, was das für Sie bedeutet: Sicherheit und Kostendegression).
In den Standardleistungen setzen wir modernste EDV-Hardware ein, verbunden mit den jeweils neuesten DATEV-Programmen. Kompatibel mit Ihren Systemen.
Fragen Sie uns, welche Programmvariante für Sie optimal ist. Wir helfen Ihnen. Auch bei ganz individuellen Lösungswünschen.
Digitale Spracherkennung in ihrer aktuellen Fassung hat unser Sekretariat revolutioniert und rationalisiert.
Mit dieser Technik wickeln wir inzwischen wesentliche Teile unserer Korrespondenz ab, über iPhone, iPad und andere Spracherkennungssysteme. Weniger Diktate mit zeitaufwändigem Korrekturbedarf über das Sekretariat.
Dies reduziert auch automatisch Fehlerquellen.
Thema: Spezialisierung
Unsere Strategie
Wir konzentrieren uns auf die speziellen Fachgebiete unserer Mandantenzielgruppe.
Dort beobachten wir eingehend die laufenden Entwicklungen.
In diesem Rahmen setzen wir Digitalisierung ein, das „Legal-Tech-System“ und strategische Vernetzungen:
- Mit unserer Mitgliedschaft und dem Gutachtendienst beim Deutschen wissenschaftlichen Institut der Steuerberater
(www.dws-institut.de). - Ebenso mit unserer langjährigen Kooperationsverbindung zu etablierten Anwaltskanzleien in unserer Region.
- In eventuellen grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten unserer mittelständischen Betriebe schalten wir auf Wunsch auch Kontakte zu einem seit Jahren bestehenden angesehenen Verbund weltweit niedergelassener Steuerberater und Rechtsanwälte. (www.msiglobal.org).
Thema: Mandantenzielgruppen
Wir pflegen besonders die persönliche „Chemie“
Gewerbebetriebe aller KMU-Größenordnungen (s. Branchen).
Vom „Ein-Mann-Betrieb“ bis zu bekannten Mittelstandsunternehmen mit komplizierten rechtlichen und steuerlichen Sondergestaltungen und Rechtsformen.
Existenzgründer, Unternehmenskäufer und -verkäufer
Unternehmen mit Auslandsbeziehungen:
Wir schalten bei Bedarf auch einzelne Kontakte weltweit zu dem vorstehend genannten internationalen
Beraternetzwerk ausländischer Kanzleien (www.msiglobal.org).
Freiberufliche Praxen:
Heilberufe, Unternehmensberater, Anwälte u.ä.
Steuerliche Privatvermögen:
Immobilieninvestoren, Kapitalanleger für In- und Ausland.
THEMA: HONORAR
Und unser „Service“
Telefonische Auskünfte und Kurzberatungen sind für unsere Mandanten kostenlos. Dadurch sollen mögliche Fehlmaßnahmen sofort richtig gesteuert werden. Wir haben schneller die „Hand am Puls“ des Geschehens und sind aktuell im Kontakt.
Grundlage unserer Honorarberechnung ist die gesetzliche Steuerberatervergütungsverordnung mit Zeitgebühren und Tabellengebühren, je nach Tätigkeit (StbVV, Dezember 2012) . Für darin nicht erfasste ergänzende Leistungen (z.B. betriebswirtschaftliche Beratungen) gilt gesetzlich das BGB.
Gern bieten wir Ihnen ein unverbindliches Orientierungsgespräch (siehe Kontakt).