Branchen

Im deutschen Steuersystem gelten die verschiedenen Fachgebiete – bis auf jeweils wenige Ausnahmen – generell, branchenneutral, branchenübergreifend, also gerade nicht branchenspezifisch.

Eine Einschränkung auf Branchen wird von der weit über­wiegenden Mehrheit unseres Berufsstandes und auch von uns abgelehnt. Sie ist nicht zielführend.

In den übergreifenden Fachgebieten liegen die Herausforderungen an hochspezialisierte steuerliche Beratung und Interessenverteidigung. Entsprechendes gilt für betriebswirtschaftliches Controlling, z.B. zur Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragssituation incl. Ursachenanalyse. Der zentrale Ansatz überhaupt.

Auch die Oberbehörden (Oberfinanzdirektionen / Finanz­ministerien) und die Senate der Finanzgerichte sowie des Bundesfinanzhofes begrenzen sich nicht auf bestimmte Branchen, sondern nur auf bestimmte Steuerarten.

Daher werden Fachberatertitel für „Branchen“ amtlich nicht verliehen, sondern nur für „Steuerarten“.
Es gibt zur Zeit ausschließlich zwei amtliche Fachberatertitel:
Internationales Steuerrecht sowie Zölle / Verbrauchsteuern.

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