Standardleistungen

  • Buchhaltungen:
    Wir bieten die interne Erstellung in unserer Kanzlei mit modernsten DATEV–Programmen. Besondere Ausrichtung auf laufende betriebswirtschaftliche Erkenntnisse zur Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragsentwicklung. Als Ausgangspunkt für weitergehende Untersuchungen und Hintergrundüberlegungen. Die berühmte Frage nach dem „Warum“. Unsere eigene mehrstufige Unternehmerlaufbahn ist uns dabei hilfreich (erlebte Geschichte).

    Wir beraten darüber hinaus unsere Auftraggeber umfassend zu den von ihnen in Eigenregie erstellten Buchhaltungen: steuerlich, organisatorisch, betriebswirtschaftlich, handelsrechtlich.
  • Jahresabschlüsse:
    Erstellungen sind möglich in preislich verschiedenen Kategorien nach den seit 2010 gleichgeschalteten Arbeitsgrundsätzen der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (bindende Verlautbarungen der Bundessteuerberaterkammer und des Institutes der Wirtschaftsprüfer aus 2009/2010).

    Die erheblichen Unterschiede in diesen Kategorien beinhalten einen berufsrechtlich unterschiedlich festgelegten Verantwortungsrahmen des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.
    Dies wiederum hat maßgebliche Bedeutung für Kreditanträge bei Banken sowie die Glaubwürdigkeit bei Finanzbehörden. Und speziell auch in finanzamtlichen Steuerprüfungen. Eine Absicherung des korrekten Steuerpflichtigen gegen überraschende Steuernachforderungen, Schätzungen der Prüfer, Strafverfahren u.a.
    Wir nehmen der Steuerprüfung ihren Schrecken durch sorgfältigste Bearbeitung im Detail.
    Dem „reuigen Sünder“ helfen wir mit anderen Möglichkeiten und Maßnahmen, die unsere Rechtsordnung in vielfältiger Form zulässt.

    Die Modellvarianten sollten daher eingehend besprochen und in wichtigen Kreditfällen auch vorher mit der Hausbank abgestimmt werden. Die Ratingeinstufung, die Bonitätsbeurteilung und die Kreditwürdigkeit des Unternehmens sind davon betroffen. Ebenso der Kreditzinssatz.
  • Vereinfachte Jahresabschlüsse:
    Cash-Flow-System („Überschussrechnung“) speziell für Freiberufler und gewerbliche Kleinbetriebe (§ 241a HGB). Einfach und preiswert.
  • Steuerberatung:
    Allgemeine Steuerberatung und Steuersachbearbeitungen im laufenden Tagesgeschäft.
  • Branchenspezifische Untersuchungen:
    Individuell für den einzelnen Auftraggeber. Grundlage ist ein nicht nur steuerlich sondern auch betriebswirtschaftlich und branchentauglich durchstrukturierter Kontenplan. Kompatibel mit den üblichen veröffentlichten Branchenkennzahlen, die wir zur Analyse bereithalten.
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen:
    Für die Mitarbeiter unserer Auftraggeber. Inkl. Bearbeitung der regelmäßigen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsmeldungen.

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