Unser Leitgedanke
„Der Steuerberater hat alles wahrzunehmen oder zu bewirken, was im Rahmen des Gesetzes ... dem Auftraggeber zum Vorteil gereicht...
Er ist ein selbständiges unabhängiges Organ der Rechtspflege“
(Prof. Dr. Klaus Tipke a.a.O. Band III, S. 1364 f. mit Hinweis auf Rechtsprechungsgrundsätze des Bundesverfassungsgerichtes).
Dies ist das Fundament unserer Aufgaben.
Die Finanzbehörde versagt dem zwar parteilich aber sachkundig vorgetragenen Argument ihren Respekt nicht. Und dieses Verständnis der Interessenvertretung findet dort bei allen „angeborenen“ Gegensätzlichkeiten dennoch hohe Akzeptanz.